Solche Sachen sind ja dann auch nicht "out of copyright", da es vor 50 Jahren noch keine CDs gab und die Dinge, die dann vor zehn, zwanzig Jahren auf CD kamen, ja digital bearbeitet wurden. Sprich als "out of copyright" dürfte man ja dann nur Aufnahmen von den Original-LPs, die diese 50-Jahres-Grenze überschritten haben, nehmen, wenn ich das richtig sehe!?
Marc
Zu diesem Thema haben die Juristen bereits ganze Bibliotheken gefüllt... Momentan sieht es wohl so aus, daß - zumindest in Deutschland - eine Bearbeitung nur dann ein eigenes Urheberrecht begründet, wenn sie die Sache so verändert, daß diese eigenständig schützenswert ist, also eine entsprechende "Schöpfungshöhe" aufweist. Das heißt, wenn ein Rapper Teile von "Who Wants To Be A Millionaire" verwendet, um daraus ein eigenes Musikstück zu machen, dann ist dieses Musikstück mglw. urheberrechtlich geschützt. Wenn ich aber die vorhandenen Bänder nur in besserer Qualität überspiele, ohne die aufgenommene Darbietung selbst zu verändern, dann ist das nicht schutzwürdig (zumindest nicht im Rahmen des Urheberrechts).
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